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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AWI Eberlein GmbH,
Hauptstraße 39/50, 91731 Langenfurth
(Stand 01.01.2020)
 
Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) und gelten im Rahmen von Kaufverträgen, die über den Webshop zwischen der AWI Eberlein GmbH (im Folgenden: „Anbieter“) und dem Kunden, welche über die Internetseite shop.awi-eberlein.de des Anbieters geschlossen werden. Der Kunde liest sich die AGB sorgfältig durch und erklärt sein Einverständnis mit den AGB, bevor er eine Bestellung aufgibt.
 
1. Geltungsbereich
 
(1) Diese AGB gelten – vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben – in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle über den Webshop des Anbieters geschlossenen Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(2) Das Produktangebot im Webshop des Anbieters richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ausschließlich an Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Diese AGB sind für das Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden unter Ausschluss zuwiderlaufender, abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden maßgeblich, es sei denn der Anbieter akzeptiert derartige Geschäftsbedingungen schriftlich. Dies gilt auch, wenn der Anbieter nach Kenntnisnahme zuwiderlaufender, abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos leistet.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung zu ändern. Die für die Bestellung des Kunden gültige Fassung der AGB ist diejenige, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf www.eberSHOP.de veröffentlicht ist.
 
2. Vertragsschluss
 
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Waren im Webshop des Anbieters ist unverbindlich und stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine unverbindliche Einladung an den Kunden, ein entsprechendes Angebot durch seine Bestellung zu unterbreiten.
(2) Der Kunde kann hierzu Waren im Webshop des Anbieters über die Schaltfläche “In den Warenkorb“ in seinen virtuellen Warenkorb hinzufügen, wodurch er jedoch noch keine rechtsverbindliche Bestellung abgibt. Nachdem der Kunde auf die Schaltfläche „weiter im Bestellprozess“ geklickt hat, erhält er die Möglichkeit seine Eingaben nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Erst in einem weiteren Schritt, durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine Bestellung und damit ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Der Anbieter schickt dem Kunden daraufhin unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung). In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, so dass hierdurch noch kein Vertrag geschlossen wird, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Eingangs zugleich die Annahme erklärt.
(4) Nach Eingang der Bestellung wird der Anbieter diese unverzüglich prüfen und dem Kunden per E-Mail innerhalb von zwei Werktagen mitteilen, ob er die Bestellung annimmt. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden durch eine separate Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) oder durch Versendung der bestellten Ware annimmt.
(5) Nachdem der Kunde über ein registriertes Kundenkonto verfügt, speichert der Anbieter den Vertragstext nach dem Vertragsschluss dort.
(6) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, erfolgt keine Annahmeerklärung. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber unverzüglich und erstattet bereits erhaltene Gegenleistungen ebenfalls unverzüglich.
 
3. Vertragsgegenstand, Darstellung der Waren
 
(1) Vertragsgegenstand sind die Waren und Dienstleistungen, auf die sich der Anbieter und der Kunde im Rahmen der Bestellung und der Auftragsbestätigung geeinigt haben.
(2) Der Anbieter unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Eigenschaften der präsentierten Ware genau darzustellen, einschließlich der Zusammensetzung und Farben. Produktionsbedingte Abweichungen und Toleranzen sind nicht auszuschließen. Die Farbanzeige hängt zudem von dem Anzeigemedium (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) und den Farbeinstellungen des Kunden ab. Daher kann der Anbieter nicht garantieren, dass die Farben auf dem Anzeigemedium des Kunden genau wiedergegeben werden.
 
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
 
(1) Sämtliche Preisangaben im Webshop des Anbieters sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und der jeweiligen Versand- bzw. Anfuhr- und
Lieferkosten. Etwaige Zölle und ähnliche Abgaben, die beim Auslandsversand anfallen, sind in dem Preis nicht enthalten und werden vom Kunden getragen.
(2) Die Versandkosten sind in den Preisangaben im Webshop angegeben. Die anfallenden Versandkosten werden außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Kunde die Bestellung absendet.
(3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder per Vorkasse.
(4) Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Dies gilt nicht, soweit seine Gegenforderung mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht.
 
5.  Lieferung, Gefahrenübergang und Verzug
 
(1) In Ermangelung einer abweichenden Abrede ist Lieferung „EXW Ab Werk“ (Incoterms 2010) vereinbart. Die Ver- und die Entladung der Lieferung sind – soweit nicht anders vereinbart – nicht Vertragsgegenstand. Mit zur Verfügung stellen der Ware für den Kunden, den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte des Unternehmens, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch dieses erfolgt. Die Gefahr geht auch auf den Kunden über, wenn auf Veranlassung des Unternehmens von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (sog. Streckengeschäft).
(2) Soweit die Versendung oder Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, erfolgt diese auf Gefahr des Kunden. In den beiden Fällen trägt das Unternehmen lediglich die Kosten für Fracht und Versicherung. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. Das Gleiche gilt, soweit sich die Versendung oder Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder nach Vertragsschluss eintretender Hindernisse, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, verzögert. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft bzw. der Lieferung dem Versand der Waren gleich.
(3) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Sie sind insbesondere dann zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Unternehmens und deren Unterlieferanten eintreten, insbesondere diese trotz des Bestehens eines Einkaufsvertrages bzw. Vorliegens einer Bestellung das Unternehmen nicht vertragskonform und rechtzeitig beliefern können. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt das Unternehmen dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von dem Unternehmen die Erklärung verlangen, ob es zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich das Unternehmen nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadenersatzansprüche und/oder Aufwendungsersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Kunden entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse bei ihm eintreten.
(5) Das Unternehmen haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat es nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Das Unternehmen ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.
 
6. Eigentumsvorbehalt
 
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
(2) Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, die von ihm gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.
(3) Greift ein Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde unverzüglich den Dritten auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und den Anbieter unterrichten, um diesen die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, sind sie vom Kunden zu tragen.
 
7. Sachmängel, Mängelrüge, Garantie und Gewährleistung
 
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich nach der Ablieferung sorgfältig auf Menge und Beschaffenheit hin zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen, nachdem andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Die Rüge offensichtlicher Mängel ist nur rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung, in Textform beim Anbieter eingeht. Die Rüge nicht offenkundiger Mängel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen gerechnet ab Entdeckung durch den Kunden, in Textform beim Anbieter eingeht.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
(3) Bei begründeten Mängelrügen ist der Anbieter berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) zu bestimmen.
(5) Über einen bei einem Vertragspartner eintretenden Gewährleistungsfall hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.
(6) Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Lieferung.
(7) Beim Kauf gebrauchter Sachen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden nach § 437 BGB insgesamt aus-geschlossen.
 
8. Haftung
 
(1) Die Haftung des Anbieters, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen für Schäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Haftung aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, im Falle von Arglist, bei der Übernahme einer Garantie, Verletzungen von Kardinalpflichten sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten als Kardinalpflichten solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertraut und vertrauen darf.
(2) Im Falle einer Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Dies gilt nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle von Arglist, bei der Übernahme einer Garantie oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
 
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
 
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters vereinbart, jedoch mit der Maßgabe, dass der Anbieter berechtigt ist, nach seiner Wahl Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorstehendes gilt nicht, soweit kraft Gesetzes ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
 
10. Schlussbestimmungen
 
(1) Dieser Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Elektronische Schriftform (E-Mail) ist ausreichend.
(3) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung durch eine geeignete und ausgewogene Regelung zu ersetzen, die, soweit rechtlich zulässig, so nah wie möglich an den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung herankommt. Das gleiche gilt, wenn die Parteien unbewusst zu einem bestimmten Sachverhalt dieser Vereinbarung keine Regelung getroffen haben; in diesem Fall gilt eine geeignete und ausgewogene Regelung  mit dem Inhalt, den die Parteien im Hinblick auf den wirtschaft-lichen Zweck der Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie den Sachverhalt bedacht hätten.